Impressum
Heiko Schulze
Gabelsbergerstrasse 18b
09376 Oelsnitz
E-Mail: zillo ((at)) online.de

 

USt-IdNr. ist keine Voraussetzung für den Verkauf B2C bzw. innerhalb Deutschlands

Vereinfacht gesprochen wird die USt-IdNr. nur dann relevant, wenn Lieferungen an Unternehmer erfolgen und es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen (also unter Verbringung der Ware von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen EU-Mitgliedsstaat) handelt.

Wer als „startender“ Onlinehändler also entweder gar nicht an Unternehmer verkaufen möchte (sondern nur an Verbraucher, also rein B2C) oder aber gar nicht in das EU-Ausland liefern möchte, der muss sich mit dem Thema USt-IdNr. also nicht zwingend auseinandersetzen.

Damit können Sie als Händler, der seine Waren gar nicht nicht an Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland liefert mit Ihrer Verkaufstätigkeit beginnen, ohne dass Sie eine USt-IdNr. bereits beantragt hat bzw. Ihnen die beantragte USt-IdNr. bereits zugeteilt worden ist.

Aufgepasst, Pflichtangabe im Impressum ab Zuteilung

Sobald die USt-IdNr. dem Unternehmer zugeteilt worden ist, muss die USt-IdNr. dann aber zwingend im Impressum angegeben werden. Dies gilt für alle Internetauftritte, egal ob im eigenen Shop oder auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay.

Achtung: Wer eine USt-IdNr. bereits zugeteilt bekommen hat, kann abgemahnt werden, gibt er die ihm zugeteilte USt-IdNr. nicht in seinem Impressum an.

Vermutlich wird diese impressumsrechtliche Vorgabe auch häufig dahingehend missverstanden, dass der Shop / die Webseite erst dann „starten“ darf, wenn im Impressum die USt-IdNr. angegeben wird.

Das ist aber gerade nicht der Fall, siehe oben.

 

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